| Selbständige ohne Sicherheit |
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Unabhängig - Gemeinnützig - überparteilich
Wenn die Politiker vom Mittelstand sprechen, dann überschlagen sie sich: "Der Mittelstand - das Standbein unserer Demokratie" oder "Nur der Mittelstand schafft neue Arbeitsplätze, schafft es die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen". So und ähnlich werden die Selbständigen gelobt! Und wie sieht es in Wirklichkeit aus? Kein anderer Berufszweig steht so nahe am gesellschaftlichen Abgrund wie die Selbständigen! Wir sprechen hier nicht von Millionären, sondern vom Groß der Selbständigen: Für Selbständige gibt es keine Sicherheit bei der Altersvorsorge! Die IHK Münster hat laut einer Umfrage unter 52 Selbständigen, die mit ihrer Firma in Konkurs Das kann im Prinzip jedem Selbstständigen passieren - das muss man sich einmal vorstellen! Ein Beispiel: Ein Schreinermeister mit Erfahrung im Innenausbau, 56 Jahre alt, hat einen Betrieb mit 20 Angestellten. Er hat schon über 10 Angestellte bis zur Rente begleitet, zu einer wohlverdienten Rente, die er auch noch mit einer Direktversicherung aufgebessert hat. Er selbst hat zwei Häuser gebaut - eines hat er seiner Frau überschrieben. Dazu hat er noch das Geschäftshaus seiner Firma. Er hat auch für das Alter vorgesorgt: Er hat zwei Kapital - Lebensversicherungen über € 100.000,00 festverzinsliche Wertpapiere etc., mit einem Wort: Er hat gut für das Alter vorgesorgt. Und nun kommt es zum Fiasko: Der Bauträger heißt Schneider - ja der Schneider! Und der ging ja bekanntlich Pleite. Und unser Schreinermeister bekommt kein Geld. Und auch er geht in Konkurs. Und laut ZPO gehen alle Vermögenswerte des Schreinermeisters und seiner Frau an die Gläubiger. Der Familie bleiben nur noch rund € 1.200.- zum Leben - und das auch nur, wenn er mit seinen 56 Jahren noch einen Job findet! Da stellt sich die Frage: Wie soll ein 2 Familienhaushalt mit € 1.200.- z.B. in München überleben. Diese Familie wird ein Sozialfall! Das ist Fakt - so lautet das Gesetz! (§850 c - 1 ZPO) Übrigens: Sogar Bezieher von Berufsunfähigkeitsrenten können gepfändet werden - § 850 b 4- 2. ZPO Es gibt Lösungsmöglichkeiten - aber dazu braucht es verständige Politiker!
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