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"Gebt den Menschen eine Chance für die Zukunft" Dieser Slogan ist eigentlich sehr leicht umzusetzen. Statt Riester, Rürup oder anderen staatlich vorgegebenen Produkten, sollte die Politik einfach bestehende Möglichkeiten ausbauen und für alle zugänglich machen.
Unabhängig - Gemeinnützig - Überparteilich
Eine private Altersvorsorge ohne Belastung des Staatshaushaltes Warum brauchen wir eine neue private Altersvorsorge?
Die Rendite der staatlichen Rentenbeiträge liegt bei neu eintretenden Beitragszahlern nur noch bei ca. 1% mit fallender Tendenz. Diese Berechnungen haben Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg und Prof. Dr. Reinhold Schnabel von der Universität Mannheim, unabhängig von einander, erstellt. Da die Staatsverschuldung derzeit keine weiteren Zuschüsse für die private Altersvorsorge zulässt, müssen Wege gesucht werden, die trotzdem die Möglichkeit bieten, allen Bürgern eine ergänzende Privatrente zu ermöglichen.Werden bei gleich bleibender Arbeitsmarktlage 1% oder 2 % von den derzeitigen Rentenversicherungsbeiträgen für die private Altersvorsorge freigestellt, so kommt der Rentenversicherungsträger in eine verstärkte Abhängigkeit von Zuschüssen des Staates. Das wäre mit Sicherheit der falsche Weg.In unserer 1.Grundsatzausage stellen wir fest, dass internationale, konservative Aktienfonds bei einer langfristigen Anlage, wie der Altersvorsorge die beste Rendite ergeben und sicher sind. Somit sind sie, nach unserer Meinung, der einzig mögliche Weg, die benötigte Rendite für die Altersvorsorge zu erreichen. Aktienfonds sind Sachwertanlagen und somit auch inflationsgeschützt.
Hier unser 4 Punkte – Plan für eine private Altersvorsorge:
(Der den Erfordernissen und Ansprüchen aller Deutschen entspricht.)
Er ist für
1. Für alle Bürger möglich 2. Für alle Berufsanfänger Pflicht 3. Frei von Steuern und Sozialabgaben, dafür keine Prämien oder Zuschüsse vom Staat 4.Unpfändbar Unser 4 Punkte – Plan im einzelnen: In ähnlicher Weise, wie es bei der vermögenswirksamen Leistung – VWL - der Fall ist, sehen wir einen machbaren Weg, die private Altersvorsorge realistisch für alle Bürger zu ermöglichen. Derzeit gibt es die VWL nur für Arbeiter und Angestellte. Dazu nun unsere Änderungsvorschläge: 1. Diese “ VWL “ sollte erweitert werden für alle Bürger Diese VWL sollte von allen genützt werden können, also auch von Hausfrauen, Studenten, Beamten und vor allem von Selbständigen. Wir denken hier besonders an die neue Entwicklung - weg von der Arbeitslosigkeit in die Kleinselbständigkeit. 2. Die VWL sollte für alle Berufsanfänger Pflicht werden Da es für die zukünftigen Berufspflichtigen keine Sicherheit mehr durch den Generationenvertrag gibt, muss der Gesetzgeber hier Vorsorge treffen. 3. Die Nutzung der VWL als Altersvorsorge frei von Steuern und Abgaben Bei einer Verpflichtung diese “VWL“ als Altersvorsorge zu nützen und somit - wie bei einer Direktversicherung - die Auszahlung erst zu Rentenbeginn freizustellen, sind dann die Beiträge bis zu einem monatlichen Betrag von z. B. € 39,- ab Verabschiedung des Gesetzes
frei von Steuern und Sozialabgaben. *Das ist der wichtigste Punkt. Nur dann werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer Interesse zeigen, diese Form der privaten Altersvorsorge zu nützen! Natürlich betrifft dies nur Neuabschlüsse!
Die Kosten für Prämien oder staatliche Zuschüsse können dann im Gegenzug eingespart werden. Bei einer Anlage in internationalen konservativen Aktienfonds sind Prämien und Zuschüsse unerheblich. Allerdings sollte die Umschichtung der Anlagen - im Gegensatz zur bisherigen Regelung bei Direktversicherungen - dem Anlegenden freigestellt werden. D.h. nach jeweils 5 Jahren kann der Anleger zum Quartalsende des 5. Jahres die Anlage kostenlos umschichten in eine Gesellschaft, die - nachweislich - bessere Ergebnisse erzielt. Der Sinn liegt darin, dem Kunden die freie Entscheidung zu überlassen. Das heißt nicht, dass der Kunde das Geld ausbezahlt bekommt. Die Möglichkeit einer Auszahlung sollte nur dann gegeben sein, wenn eine Krankheit vorliegt, die, bestätigt von zwei Ärzten, unwiderruflich zum Tode führt.
(Diese Regelung haben bereits einige Gesellschaften in den Statuten ihrer Produkte.)
*Diese Anlagen sollten wegen der niedrigen Beiträge nicht nachgelagert versteuert werden – also wirklich frei von allen Steuern und Abgaben sein. 4. Diese private Altersvorsorge ist unpfändbar.
Derzeit kann fast jede private Altersvorsorge der Arbeitnehmer und Selbständigen gepfändet werden!
Die Ausnahme sind die so genannte “Riester-Rente“ und die so genannte “Rürup-Rente“.
Beide Anlageformen sind mit unsinnigen, staatlich verordneten Vorschriften so gespickt, das selbst mit Einbeziehung von internationalen, konservativen Aktienfonds nur eine sehr geringe Rendite erwirtschaftet werden kann. International anerkannte Fachleute verweisen darauf, dass solche Anlageformen jeder wirtschaftlichen Erkenntnis widersprechen.
An der so genannten “Riester-Rente“ und der so genannten “Rürup-Rente“, zeigt sich wieder einmal die “Regulierungswut“ staatlicher Organe, vertreten durch Behörden, die von wirtschaftlichen Entwicklungen keine Ahnung haben.Warum fordern wir die Unpfändbarkeit aller Anlagen für die private Altersvorsorge? Die Pfändbarkeit der privaten Altersvorsorge gibt es nach den uns vorliegenden Erkenntnissen nur in Deutschland. Nach einer Studie der IHK Münster über 52 Konkurse sind alle Schuldner danach Sozialhilfe - Empfänger geworden. Das ist gegenüber der Allgemeinheit, also dem Staat, ungerecht, da die Gläubiger die Möglichkeit haben, sich vor dem Konkurs Informationen über die Bonität des Schuldners einzuholen. Wenn sie diese Möglichkeit nicht nutzen, haben sie eine Teilschuld zu tragen. Eine Auflösung der Altersvorsorge ist sozial ungerecht, da sie die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Unterstützung dieser Betroffenen nach sich zieht. Wir sprechen hier von der Sozialhilfe, die vom Staat – also von uns allen – bezahlt werden mussDie Regelungen der ZPO zur privaten Altersvorsorge muss in diesem Falle geändert werden. Bei einem monatlichen festen Beitrag von z. B. € 39,- kann der Schuldner sich bei dieser Art der Altersvorsorge keine Vorteile gegenüber den Gläubigern aufbauen und somit kann es auch nicht zu einer Gläubigerbenachteiligung kommen, da die Einzahlungsmöglichkeiten nach oben hin begrenzt sind.
Berechnungen, Grafiken oder sonstige Unterlagen können angefordert werden.
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