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Nur ein kleiner Auszug über die Insolvenzen bei Banken.

Die meisten Banken sind dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Diese Form der Einlagensicherung sieht keine Zwangsmitgliedschaft für deutsche Banken vor. Der Beitritt einer Bank ist freiwillig. Dieser Einlagensicherungsfonds deckt bei einer Insolvenz einer Bank eine Einlage bis zu € 20.000,00. Allerdings gilt das nicht, wenn zwei Mitglieder einer Familie Beträge bei der gleichen Bank angelegt haben. In diesem Falle wird bei einer Insolvenz durch den Einlagensicherungsfonds nur ein Betrag von € 20.000,00 ausbezahlt. Zu den geschützten Einlagen zählen insbesondere Sichtgelder, Termingelder und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Allerdings sind nicht alle Banken diesem Fonds angeschlossen. Z.B. waren die BFI Bank AG (Dresden aus dem Jahr 2003) und auch die Reithinger Bank (August 2006) nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.

2007 und 2008 haben erstmals auch Großbanken Abschreibungen in Milliardenhöhe vornehmen müssen. Wenn dann das Kapital für die Abschreibungen nicht mehr ausreicht......
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passsiert, wenn eine Großbank in Insolvenz gehen würde?
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