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Neue Hoffung für geschädigte Anleger |
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Neue Hoffnung für geschädigte Anleger
BGH ändert Rechtsprechung zur stillen Beteiligung Autor: Ingo Blank
Der Graue Kapitalmarkt boomt seit Jahren, und viele arglose Anleger haben dort ihr Geld verloren. Vor allem mit den so genannten "atypisch stillen Beteiligungen" wurden viele ahnungslosen Kunden über den Tisch gezogen. Denn: Ohne es zu wissen, waren sie durch ihre Einlage zum Mitunternehmer geworden. Mit fatalen Folgen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs weckt jetzt neue Hoffnung.
Eine gebeutelte Anlegerin
Auf Anraten einer Arbeitskollegin hatte Marion L. 21.000 Euro bei der Göttinger Gruppe angelegt und jeden Monat zusätzlich noch mal 160 eingezahlt. Securente hieß das, und sei eine grundsolide Sache, hatte der Vermittler gesagt, erinnert sich Marion L.: "Ich hab geglaubt, dass das ein Rentensparplan ist. Dass das eigentlich sicher ist. Es wurde auch erwähnt, dass viel in Immobilien angelegt wird und das ist ja eigentlich schon ne sichere Anlageform. Dass ich da irgendwie firmenbeteiligt bin, davon war nie die Rede."
Was ist eine atypische stille Beteiligung?
Einen Emissionsprospekt mit den möglichen Risiken hat Marion L. bis heute weder gesehen noch erhalten. Ahnungslos, wie über hunderttausend Anleger vor ihr, wurde sie zur so genannten "atypisch stillen Gesellschafterin" am Unternehmensgeflecht der Göttinger Gruppe.
Atypisch stille Beteiligung, das heißt: null Mitsprache bei den Unternehmensentscheidungen, aber 100 Prozent Risiko. So ist nach dem Emissionsprospekt vom Ausbleiben der Gewinne bis zum Totalverlust alles möglich. Wenn die Unternehmen der Göttinger Gruppe in finanzielle Schwierigkeiten geraten, droht sogar eine Nachschusspflicht.
Die Lehre der fehlerhaften Gesellschaft
Als Marion L. von den tatsächlichen Risiken erfuhr, wollte sie raus aus ihren Verträgen und ihr eingezahltes Geld wieder haben. Aussichtslos. Wie in fast allen früheren Verfahren gaben deutsche Richter dem Schutz der Göttinger Gruppe den Vorrang vor den Interessen der Anleger. Wenn - so argumentierten die Gerichte - getäuschte Anleger ihre Einlagen wieder haben wollten, gelte die so genannte "Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft".
Was das bedeutet erklärt Wilhelm Lachmair, Rechtsanwalt in München: "Mitgefangen, mitgehangen. Selbst wenn man durch arglistige Täuschung in eine derartige Gesellschaft gebracht wurde, soll man nur sein Auseinandersetzungsguthaben bekommen und dieses Auseinandersetzungsguthaben ist in einem Fall wie der Securenta häufig bei null. Oder wenn man Entnahmen hatte, kann es sogar negativ sein, das heißt, der Kunde muss noch was draufzahlen."
Anlegerschicksale
Bei ihren Treffen blieb den - durch atypische stille Beteiligungen - Geschädigten angesichts ihrer Machtlosigkeit nichts als Frust und Wut. Viele haben nicht nur das eingezahlte Geld verloren. Sie bleiben auch noch auf teuren Krediten sitzen, mit denen sie ihre Einlagen finanziert hatten.
Drei Anleger schildern gegenüber [plusminus ihre Lage:
"Wenn ich die Kinder nicht hätte und die bei uns nicht im Hause wohnen würden, und die Miete zahlen, könnte ich's gar nicht."
"Wir leben jetzt praktisch auf unterstem Niveau. Wobei wir uns noch Geld von unseren Kindern borgen mussten. Also, das ist grausam."
"Im Prinzip hab ich gar nichts davon. Schulden ohne Ende."
Neue Hoffnung durch den BGH
Doch nun sorgte der Bundesgerichtshof als Revisioninstanz für die Spruchpraxis der Zivilgerichte für eine Überraschung. Im Juli 2004 bestätigte er in einem vergleichbaren Fall nachdrücklich den Anspruch auf Schadensersatz. Bei einer atypischen stillen Beteiligung werde der Anleger schon dadurch geschädigt, "dass er überhaupt eine derart ungünstige Art der Vermögensanlage gewählt hat".
Der Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair zu dem Urteil: "Die Entscheidung kann in ihrer Bedeutung überhaupt nicht ermessen werden. Das heißt, wenn eine Gesellschaft jemanden geschädigt hat, indem sie ihn falsch informiert und dadurch zum Beitritt gebracht hat, muss sie den Kunden so stellen, wie er stünde, wenn er nie gezeichnet hätte. Das heißt, es gibt die Einlage zurück und auch etwaige sonstige Kosten in diesem Zusammenhang müssten erstattet werden."
Das leidige Thema Verjährung
Aber Vorsicht, warnt der Verbraucherschützer Professor Udo Reifner. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gelte leider nur für atypisch stille Beteiligungen und eine Klage lohnt sich nur, wenn bei den Anbietern noch was zu holen ist.
Dann ist allerdings Eile geboten, so Prof. Udo Reifner vom Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg "Wegen der kurzen Verjährungsfristen, die da bestehen - ein Jahr ab Kenntnis und drei Jahre überhaupt - müssen sie sofort klagen und versuchen, den Schadensersatz geltend zu machen, der ihnen durch diese Konstruktion entstanden ist."
Für die meisten Anleger kommt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes damit zu spät. Außerdem dürfte bei der Göttinger Gruppe heute kaum noch was zu holen sein.
Neue Geschäftsmodelle und die Steuer
Schon längst jagen Jürgen Rinnewitz - ehemals an vorderster Stelle - und Michael Turgut - mit seiner Futura Finanz einer der Top-Vermittler der Göttinger Gruppe - wieder nach neuen Kunden; diesmal mit dem so genannten "Deutschen Vermögensfonds".
Schon im April 2004 hatte [plusminus vor den Vertriebspraktiken der Futura Finanz gewarnt. Am selben Tag wurde deren Chef Michael Turgut von der BILD-ZEITUNG gefeiert. Als Gewinner, der sich besonders um das Geld der Kleinen Leute sorgt.
Offenbar liegt ihm aber wohl vor allem sein eigenes Wohlergehen am Herzen. Jedenfalls gegenüber dem Finanzamt scheint Turgut sehr knauserig zu sein. Anfang August 2004 ließ die Steuerfahndung seine Privat- und Geschäftsräume durchsuchen. Dabei wurden umfangreiche Unterlagen sicher gestellt, die den Verdacht der Steuerhinterziehung erhärteten und schließlich zur Verhaftung führten.
Fünf Millionen Euro Kaution soll Michael Turgut mal eben aus der Portokasse gezahlt haben. Schon nach drei Tagen U-Haft konnte er sich wieder dem weiteren Ausbau seinen Finanzimperiums widmen. Europa lockt.
Wie werden künftig die Gerichte entscheiden?
Immerhin: Das Geschäft könnte Turgut in Zukunft schwerer fallen, wenn die Anbieter atypisch stiller Beteiligungen und deren Vermittler bei Fehlberatungen leichter zum Schadensersatz herangezogen werden können. Am 08.09.2004 will das Oberlandesgericht in Braunschweig in einem ersten konkreten Berufungsfall entscheiden. Dann wird sich zeigen, ob die Gerichte dem Bundesgerichtshof folgen und getäuschte Anleger in Zukunft bessere Chancen haben, ihr eingezahltes Geld vor Gericht wieder einzuklagen.
Dieser Text gibt den Inhalt des Beitrags der Sendung [plusminus vom 07.09.2004 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Saarländischer Rundfunk
[plusminus
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