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          Die Kriterien für die Vergabe des Prüf- und Gütesiegels vom Bund der Sparer e.V.

Wir haben Vorgaben erstellt, die für uns die Qualität einer Anlage sicherstellen und
für den Bürger ein nachvollziehbares Prüfungsmerkmal sind:

 

1.   Ein Fonds-Sparplan besteht aus einem Fonds oder einem Dachfonds und einem Treuhänder, der das
     eingezahlte Geld verwaltet - meistens eine Bank oder Versicherung.
    

     Hier legen wir Wert auf die Sicherheit der Gesellschaft, die die eingezahlten Gelder verwaltet. Auch
     wenn die Gelder fast durchwegs monatlich in Anteile der Renditeträger umgewandelt werden und damit
     als Sondervermögen unpfändbar sind, sollte dieser Treuhänder oder diese Verwaltungsgesellchaft eine
     Bonität haben, die außer Frage steht.

2.   Als Renditeträger empfehlen wir fast ausschließlich die bekannten internationalen konservativen 
     Aktienfonds internationaler Investmentgesellschaften. Näheres dazu finden Sie in unserer Präsentation: 
      
Die Angst der Deutschen vor Aktienfonds     
     Besser ist es noch, wenn eine Vermögensverwaltung in Form eines Dachfonds die Anlage
betreut, da
     in diesem Falle die ständig neuen Gegebenheiten an der Börse ausgeglichen
werden können.
     Lesen Sie hierzu die Informationen unter:
     
     "Die Fonds der neuen Generation"


3.  
Wichtig ist auch die Kostenstruktur.

      Was nützt ein Renditeträger mit einer hohen Rendite, wenn das Ergebnis von den Kosten  
vernichtet
      wird. Hier gibt es eine klare Vorgabe:
      Neu: Wir akzeptieren für das Konstrukt einer so genannte Fondspolicen nur noch Fonsdsparpläne, die  
      mit einem Versicherungs-Mantel verbunden sind, dessen Kostenstruktur unter 1 % (03,% bis 0,6%) liegen 
      Auch sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese Kostenstruktur nicht durch eine Dynamik zerstört wird.


4.   Jede Wertpapieranlage, die in Deutschland zum Verkauf zugelassen ist, muss von der BAFin auf
      die Rechtmäßigkeit überprüft sein und erhält eine WKN.

      Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass die BaFin keine Plausibilitätsprüfung, wie wir sie
      durchführen, vornimmt.
      Dies ist insbesondere bei Beteiligungen fast skandalös, da der Anleger mit der Freigabe durch die 
      BaFin annimmt, dass das Produkt geprüft sei. Das ist aber nicht der Fall!

5.   Jede Anlage muss zum Vertrieb in Deutschland zugelassen sein und eine Niederlassung, bzw. einen
      Ansprechpartner in Deutschland haben. Die Performance des/r Renditeträger/s muss jederzeit
      überprüft werden können.

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