VWL – mit internationalen konservativen Aktienfonds Hier geht es zu den
Der beste Vermögensaufbau für Arbeitnehmer und vor allem für Azubis. Sparplänen
Speziell für die Vermögenswirksamen Leistung – VWL ist ein Aktienfonds-Sparplan ohne Zweifel die beste Möglichkeit,
um ein Vermögen aufzubauen. Viel zu wenig Berufstätige nutzen diese vom Staat für den Vermögensaufbau
vorgesehene Einrichtung. Im Einzelnen sollte man folgendes beachten:
1. Der Staat fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Diese Zulage
beträgt seit April 2009 jährlich 20% auf bis zu 400 Euro und wird maximal sechs Jahre lang gewährt. Die Maximalförderung
beträgt mithin 80 Euro pro Jahr und insgesamt 480 Euro für 6 Jahre. Dann muss der Sparplan ein Jahr ruhen.Da ein Aktien-
fonds über mindestens 10 Jahre geführt werden sollte, empfehlen wir den Abschluss von zwei Sparplänen, wobei
der zweite Sparplan nach dem sechsten Jahr beginnt. Die Auszahlung ist dann nach 13 Jahren vorgesehen.
2. Voraussetzung für die staatlichen Zuschüsse ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 20.000 Euro für
Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete beträgt.
3. Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern freiwillig einen Zuschuss zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen oder
sogar den ganzen monatlichen Beitrag von 34,00 Euro. Damit ist die VWL auch für Arbeitnehmer interessant, welche
durch ein höheres Gehalt keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Das wird oft übersehen.
4. Auch wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss gewährt, kann der Arbeitnehmer durch seine Eigenleistung die volle staatliche
Sparzulage kassieren. Die Arbeitnehmersparzulage wird auch dann gewährt, wenn die VL-Beiträge voll oder teilweise vom
Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Arbeitgeber behält diesen Betrag vom Gehalt ein und leitet ihn weiter.
5. Die Sparzulage ist jährlich mit der Steuererklärung zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst bei Vertragsende.
Für die Beantragung erstellt die Investmentgesellschaft jährlich eine Bescheinigung zum Depotbestand, die der Steuer-
erklärung beizufügen ist. Allerdings ist es für uns unverständlich, warum es diese VWL nicht auch für Hausfrauen gibt,
die in unserer Gesellschaft zwar wegen Ihres Einsatzes bei der Erziehung der Kinder als “Mutter“ geehrt werden, aber
finanziell in vielen Dingen das Nachsehen haben – insbesondere auch bei der VWL. Um Ihnen eine Vorstellung zu den
Möglichkeiten einer VWL mit einem internationalen Aktienfonds-Sparplan zu vermitteln, finden Sie unten eine Grafik,
wobei diese aufgeteilt ist in eine mögliche Rendite von 6 %, 8 %, 10 % und 12 %.
Vergleich der möglichen Renditen eines
Hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten: VWL-Aktienfonds-Sparplans
Ø Jeder Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber
Vermögenswirksame Leistungen anlegen
lassen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass
der Arbeitgeber Zuzahlungen leistet. Das
Gehalt wird dann entsprechend reduziert.
Ø Mindestsparbetrag monatlich 34 Euro
Ø Freiwillige Zuzahlungen sind möglich
Ø Gesetzliche Fördergrenzen: Zu versteuern-
des Jahreseinkommen höchstens 20.000
Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Ver-
heirateten
Ø Auszahlung des Gesamtbetrages inklusive
staatlicher Förderung nach 7 Jahren
Ø Besser ist bei einer VWL mit internationalen
Aktienfonds oder einem Dachfonds, der von
einer Vermögensverwaltung gemangt wird,
eine Gesamtlaufzeit von 13 Jahren
Ø Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit können
die fehlenden Beiträge zur Erlangung der Spar-
förderung für das aktuelle Jahr nachgezahlt
werden
Ø Höhere Sparraten sind möglich; die Förderung
ist jedoch auf maximal 400 Euro pro Jahr
begrenzt
Ø VL für Rentenfonds, offenen Immobilienfonds
usw. werden nicht gefördert, nur Aktienfonds
Ø Wenn beide Ehepartner arbeiten, kann jeder
ein eigenes VL-Depot eröffnen. Da ein VL-Depot
nur für den jeweiligen Arbeitnehmer eröffnet wird,
gibt es für Eheleute kein gemeinschaftliches
Depot.
Ø Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich.
Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage
ist dann verloren.
Ø Nach Ablauf von 7 Jahren werden weiterlaufende
Zahlungen des Arbeitsgebers für ein neues
Depot genutzt. Zur Erlangung einer Sparzulage
gilt dann wiederum die 7-jährige Sperrfrist.
Ø Zum 1.1.2009 stieg der steuer- und sozialver-
sicherungsfreie Höchstbetrag für Vermögens-
beteiligungen von 135 Euro auf 360 Euro. |
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