Willkommen beim Bund der Sparer e.V. - Umfassende aktuelle Informationen zur EURO und DOLLAR-KRISE, sowie zu allen Themen der Finanzen finden Sie unter www.bds-online.info + NEU: DIE FINANZLÜGE - Das neue Buch vom 1.Vorstand vom Bund der Sparer gibt es jetzt als E-BOOK für nur 14,95 € + Raus aus Geldwerten, rein in Sachwerte! Warum? Hier finden Sie die Gründe + NEU: Wir haben unsere Seite VIDEOS und PRÄSENTATIONEN massiv ausgebaut + DAS 250 MILLIARDEN GRAB: Wir warnen vor Beteiligungen + Hinweis: Wir haben den Ortsverband Augsburg beauftragt, in Süddeutschland eine Aufklärungs-Kampagne zu starten, um die Bürger auf die Gefahren, die durch die Krise des Euro drohen, zu informieren. Zu Ihrer Sicherheit: Lassen Sie sich den Mitgliedsausweis vom BDS zeigen(nicht den Beraterausweis!) + Warnung! Aufkäufer von Lebensversicherungen versprechen hohe Gewinne mit undurchsichten Anlagen! Mehr dazu… + Gold ausverkauft? Wir wissen, wo Sie noch Gold bekommen + DIE FINANZBIBEL - Das Aufklärungswerk vom Vorstand vom Bund der Sparer e.V. - Hier finden Sie eine Kapitelübersicht und das Vorwort +
VWL-Vermögensaufbau Nr.1 PDF Drucken E-Mail
VWL – mit internationalen konservativen Aktienfonds                                                Hier geht es zu den
Der beste Vermögensaufbau für Arbeitnehmer und vor allem für Azubis.
                  Sparplänen

Speziell für die Vermögenswirksamen Leistung – VWL ist ein Aktienfonds-Sparplan ohne Zweifel die beste Möglichkeit,
um ein Vermögen aufzubauen. Viel zu wenig Berufstätige nutzen diese vom Staat für den Vermögensaufbau
vorgesehene Einrichtung. Im Einzelnen sollte man folgendes beachten:
 

1.
        Der Staat fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Diese Zulage
           beträgt seit April 2009 jährlich 20% auf bis zu 400 Euro und wird maximal sechs Jahre lang gewährt. Die Maximalförderung
           beträgt mithin 80 Euro pro Jahr und insgesamt 480 Euro für 6 Jahre. Dann muss der Sparplan ein Jahr ruhen.Da ein Aktien-
           fonds über mindestens 10 Jahre geführt werden sollte, empfehlen wir den Abschluss von zwei Sparplänen, wobei
           der zweite Sparplan nach dem sechsten Jahr beginnt. Die Auszahlung ist dann nach 13 Jahren vorgesehen.
 

2.
        Voraussetzung für die staatlichen Zuschüsse ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen maximal 20.000 Euro für
           Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete beträgt. 
 

3.
        Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern freiwillig einen Zuschuss zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen oder
           sogar den ganzen monatlichen Beitrag von 34,00 Euro. Damit ist die VWL auch für Arbeitnehmer interessant, welche
           durch ein höheres Gehalt keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Das wird oft übersehen. 
 

4.
        Auch wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss gewährt, kann der Arbeitnehmer durch seine Eigenleistung die volle staatliche
          Sparzulage kassieren. Die Arbeitnehmersparzulage wird auch dann gewährt, wenn die VL-Beiträge voll oder teilweise vom
          Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Arbeitgeber behält diesen Betrag vom Gehalt ein und leitet ihn weiter. 
 

5.
        Die Sparzulage ist jährlich mit der Steuererklärung zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst bei Vertragsende.
           Für die Beantragung erstellt die Investmentgesellschaft jährlich eine Bescheinigung zum Depotbestand, die der Steuer-
           erklärung beizufügen ist. Allerdings ist es für uns unverständlich, warum es diese VWL nicht auch für Hausfrauen gibt,
           die in unserer Gesellschaft zwar wegen Ihres Einsatzes bei der Erziehung der Kinder als “Mutter“ geehrt werden, aber
           finanziell in vielen Dingen das Nachsehen haben – insbesondere auch bei der VWL. Um Ihnen eine Vorstellung zu den
           Möglichkeiten einer VWL mit einem internationalen Aktienfonds-Sparplan zu vermitteln, finden Sie unten eine Grafik,
           wobei diese aufgeteilt ist in eine mögliche Rendite von 6 %, 8 %, 10 % und 12 %. 
                                                                                             Vergleich der möglichen Renditen eines 
       
Hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:                   VWL-Aktienfonds-Sparplans 
 Ø      Jeder Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber 
          Vermögenswirksame Leistungen anlegen
          lassen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass 
          der Arbeitgeber Zuzahlungen leistet. Das 
          Gehalt wird dann entsprechend reduziert.
Ø       
Mindestsparbetrag monatlich 34 Euro
Ø       
Freiwillige Zuzahlungen sind möglich
Ø       
Gesetzliche Fördergrenzen: Zu versteuern-
          des Jahreseinkommen höchstens 20.000
          Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Ver-
          heirateten
Ø      
Auszahlung des Gesamtbetrages inklusive 
          staatlicher Förderung nach 7 Jahren
Ø       
Besser ist bei einer VWL mit internationalen 
          Aktienfonds oder einem Dachfonds, der von
          einer Vermögensverwaltung gemangt wird,
          eine Gesamtlaufzeit von 13 Jahren
Ø      
Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit können
          die fehlenden Beiträge zur Erlangung der Spar-
          förderung für das aktuelle Jahr nachgezahlt
         werden
Ø       H
öhere Sparraten sind möglich; die Förderung 
          ist jedoch auf maximal 400 Euro pro Jahr
          begrenzt
Ø       
VL für Rentenfonds, offenen Immobilienfonds
          usw. werden nicht gefördert, nur Aktienfonds
Ø        
Wenn beide Ehepartner arbeiten, kann jeder
          ein eigenes VL-Depot eröffnen. Da ein VL-Depot
          nur für den jeweiligen Arbeitnehmer eröffnet wird, 
          gibt es für Eheleute kein gemeinschaftliches
          Depot.
Ø        
Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich.
           Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage
           ist dann verloren.
Ø        
Nach Ablauf von 7 Jahren werden weiterlaufende
           Zahlungen des Arbeitsgebers für ein neues
           Depot genutzt. Zur Erlangung einer Sparzulage
           gilt dann wiederum die 7-jährige Sperrfrist.
Ø        Zum 1.1.2009 stieg der steuer- und sozialver-
           sicherungsfreie Höchstbetrag für Vermögens-
           beteiligungen von 135 Euro auf 360 Euro.
 
 Image