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Warnung vor Prämienrückgewähr PDF Drucken E-Mail
Auf keinen Fall sollten Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr (UPR) abgeschlossen werden.

Bestehen solche UPR-Verträge, sollten sie möglichst schnell gekündigt werden.
Diese mit einem Sparvorgang verbundene Unfallversicherung ist ein noch größerer "legaler Betrug" als die mit einem Sparvorgang verbundene Kapitallebensversicherung.
Die Rendite liegt in der Regel um oder unter 4 Prozent. Lassen Sie sich nicht täuschen: Es gibt keine "Versicherung zum Nulltarif" oder eine Versicherung "bei der Sie die Beiträge mit Gewinnbeteiligung zurückbekommen". Sie erhalten nur die zusätzlich zu den (verbrauchten) Unfallversicherungsbeiträgen gezahlten Sparanteile Ihrer Prämien zurück - mit einer mäßigen Verzinsung.
So hat sich die Allianz gegenüber dem Bund der Versicherten verpflichtet, ihre (irreführende) Werbung zur "Unfallversicherung zum Nulltarif?", bei der man "die Beiträge plus Gewinnbeteiligung zurückbekommt", einzustellen.

Quelle: Bund der Versicherten