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Pauschaldotierte U-Kasse PDF Drucken E-Mail

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                                                      Die beste betriebliche Altersvorsorge               

                                                                                  DIE EIGENE BANK 
                                                                Die wohl wichtigste Neuerung für den Mittelstand 

Das Potential der "Pauschaldotierten Unterstützungskasse" wird noch viel zu wenig genutzt.
Betriebe, welche die Möglichkeiten einer “Pauschaldotierten Unterstützungskassen“ verstanden haben, werden mit Sicherheit keine Direktversicherung oder Pensionskasse mehr abschließen.
Die “Pauschaldotierten Unterstützungskassen“ geben den Betrieben die Möglichkeit für Ihre Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei aufzubauen und - was mit dieser Veröffentlichung in das Bewusstsein der Unternehmen gebracht werden soll: 
Die “Pauschaldotierte Unterstützungskasse“ ermöglicht den Betrieben Liquidität nicht an fremde Dritte abfließen zu lassen, sondern  und mit entsprechendem “Know How“ Eigenkapital aufzubauen!!
Die großen Firmen, allen voran Siemens (wer kennt ihn nicht den Spruch: „Siemens ist eine Bank mit angeschlossener Elektroabteilung“) und MAN, aber auch Daimler-Benz, BMW etc. sind das Vorbild. Sie ermöglichten es ihren Arbeitnehmern schon immer eine höchstmögliche Altersvorsorge aufzubauen. Der Arbeitgeber, also Sie(!!!), haben in der Ansparzeit die Möglichkeit, über das Anspar-Kapital frei zu verfügen! Hierbei ist natürlich jede Form der Anlage, als Rendite-Träger möglich:
Externe Geldanlagen ebenso wie die Innenfinanzierung.

Rechnen Sie einfach mit dieser „Faustformel“:

Die Faustformel  hand mit geld-2      lautet:

> Sie erzielen pro Mitarbeiter / Jahr einen Bruttomonatslohn zusätzliche, steuerfreie Liquidität für Ihr Unternehmen
 
Geht der Arbeitnehmer in Rente und hat eine Rentenzusage von z. B. rund 6.500,00 € so verbleibt die Differenz des angesparten Kapitals zu dem für die Rentenzahlung benötigten Kapital als Eigenmittel im Unternehmen!

Hier nun die Details über die Pauschaldotierte Unterstützungskasse

Die pauschaldotierte U-Kasse ist im § 4d Abs. 1 Nr. 1b EStG geregelt.
Das heißt im Klartext:
Als Arbeitgeber sagen Sie Ihren Mitarbeitern eine Rente zu* (gilt für Entgeltumwandlung, Mischfinanzierung und arbeitgeberfinanzierte Zusage). und leisten dann steuerwirksame Zahlungen in die firmeneigene Unterstützungskasse.
Diese Beiträge bekommen Sie auf Wunsch innerhalb einer Woche wieder als Darlehen von Ihrer Unterstützungskasse in Ihr Unternehmen zurück.
Der Gesetzgeber lässt dem Unternehmer freie Wahl wie er die zurückgeflossenen Gelder nun verwendet. Unsere Empfehlung lautet: 40 % plus die Steuerersparnis bleiben im Unternehmen frei verfügbar (für Investitionen, Rückführung ihres Kontokorrents ect.) 60 % sollten in eine Kapitalanlage Ihrer Wahl fließen um zu gegebener Zeit die zugesagten Renten zu begleichen.
*BetrAVG §1 (1) Satz 3: Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.

Das bedeutet in Zahlen
 
Ihr Betrieb hat 20 Mitarbeiter. Zur Vereinfachung gehen wir davon aus, dass jeder Mitarbeiter eine Rentenzusage von 6.500,00 € pro Jahr erhält. Dies ist eine Gesamt- Zusagesumme von 1.365.000,00 Euro.
20 X 6.500,00 X 10,5 = 1.365.000,00 €.
Der Gesetzgeber erlaubt eine steuerliche Zuwendung (Dotierung) von 20% also 273.000,00 €. 

 
Sie als Unternehmen vereinbaren nun mit der Unterstützungskasse – auch U-Kasse genannt - dass Sie Ihren Arbeitnehmern eine Betriebsrente zahlen möchten. Es gibt bestimmte Höchstwerte die beachtet werden müssen und die Verhältnismäßigkeit zu allen Gehältern muss abgestimmt werden. Die U-Kasse prüft nun in wie weit die Einrichtung einer pd-UK für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Es wird dazu eine Hochrechnung erstellt. Dazu benötigt man: 
Die Daten der Mitarbeiter und die Unternehmensdaten (Rechtsform und Steuersatz). Danach erhalten Sie als Unternehmen eine Hochrechnung*. Die erste Berechnung wird im  2. Gespräch, bei dem sinnvollerweise auch Ihr Steuerberater gleich mit einbezogen wird, maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Wenn die Zahlen in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer überprüft und abgestimmt sind, dann kann der Startschuss fallen.
*Die Hochrechnung muss durchgehend transparent sein. Aus ihr müssen alle Dotierungen, Kosten für die Einrichtung, Verwaltungskosten sowie die Beiträge für den PSV und die Steuerersparnis einzeln ersichtlich sein. Eine seriöse Hochrechnung beinhaltet keine Fluktuationsgewinne!!!
Diese “Dotierung“ kann Ihr Unternehmen in der Bilanz nun innerhalb von 8 Jahren voll als Betriebsausgaben absetzen.
Oder deutlicher: Das bedeutet für Sie, dass Sie 8 Jahre lang dotieren und als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen können. Steuerersparnis: ca. 30 %Da darf man schon fragen: Warum nutzen so wenig mittelständische Betriebe diese Möglichkeiten?

Hier noch ein wichtiger Hinweis:
Sollte Ihr Unternehmen in einem Jahr keinen oder wenig Gewinn machen so kann die Dotierung auch auf das folgende Jahr verlegt werden.
An dieser Stelle wollen wir nun verschiedene Betrachtungen anstellen.

Das erste Highlight für das Unternehmen

• Wenn Arbeitnehmer vor Ende des fünften Jahres aus dem Betrieb ausscheiden, so verbleibt die Anlage dieser Arbeitnehmer beim Arbeitgeber.
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Voraussetzung für die Annahme eines Arbeitnehmers in eine “Pauschaldotierte Unterstützungskasse“ ist: Der Arbeitnehmer darf zu Beginn nicht jünger als 27 Jahre sein – da vor dem 27. Lebensjahr (§ 4 d EStG) keine steuerliche Wirkung zum Tragen kommt. Aber auch hier gibt es Lösungen – fragen Sie ihren Spezialisten.
 
Das zweite Highlight für das Unternehmen:

•  Das für die (Rentenzahlung nicht benötigte Kapital verbleibt beim Arbeitgeber!
•  Bei unserem Beispiel heißt das: 20 Arbeitnehmer bekommen bei Rentenantritt eine Betriebsrente diese Rente ist über die Dotierungen bereits nach 8 Jahren ausfinanziert   (Rentenzahlung angenommen 6500,00 €) scheidet ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus wir mit einer speziellen Formel (m/n-tel-Regelung) sein Rentenanspruch berechnet und ist auch erst zum Rentenalter fällig. Der Überschuss verbleibt steuerfrei im Unternehmen. Und als ob das nicht schon genug wäre, gibt es für Ihr Unternehmen noch einen steuerlichen “Nachschlag“ bei Rentenbeginn der Arbeitnehmer.
Und trotzdem machen die wenigsten diese betriebliche Altersvorsorge! Warum?
Weil eine geniale Marketingstrategie der Versicherungen das verhindert!

Das dritte Highlight für das Unternehmen:

• Wenn die Arbeitnehmer in Rente gehen, darf der Arbeitgeber pro Rentner eine Nachdotierung vornehmen.

Das vierte Highlight für das Unternehmen:

• Wenn die Arbeitnehmer in Rente gehen, darf der Arbeitgeber wählen ob er dem Rentner eine lebenslange Rente zahlt oder ihm eine Kapitalabfindung geben möchte.

Ziehen wir ein Fazit.
Die Highlights für den Unternehmer:

• Die Differenz aus dem benötigten Kapital für die Betriebsrente und dem Wert der Anlage verbleibt im Unternehmen!
• Innerhalb der ersten 5 Jahre verbleiben die gesamten Anlagen, welche die Unterstützungskasse für die Arbeitnehmer vorgenommen hat, bei vorzeitigem Ausscheiden der Mitarbeiter im Unternehmen!
• Aber auch, wenn der Arbeitnehmer z.B. bei einer Laufzeit bis Renteneintritt 30 Jahre Anwartschaft hat und er 15 Jahre nach Zusagedatum aus dem Unternehmen ausscheidet, erhält er nur 50% seiner Gesamtzusage. Der Rest fällt wieder an die Firma zurück!

Die Highlights für die Arbeitnehmer:

• Die zugesagten Betriebsrenten sind hundertprozentig durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgedeckt. Das heißt, dass die Arbeitnehmer immer Ihre Betriebsrente bekommen.
• Der Arbeitnehmer kann sich auf keine andere Art und Weise eine adäquate Altersvorsorge aufbauen. 

Man muss es nur machen


Adressen von Spezialisten für die P-U-Kasse