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Richtlinien für Berater

 

in der Europäischen Union

 

Herausgegeben vom

Bund der Sparer e.v.


Unabhängig - Gemeinnützig – Überparteilich


Richtlinien zum Ausdrucken

Präambel


Der BUND DER SPARER setzt bei jedem Berater das Wissen um die Vor- und Nachteile von Geld- und Sachwerten voraus. Es ist oberste Aufgabe des Beraters dieses Wissen weiterzugeben, vor allem mit Hilfe unserer Aufklärungsvideos oder durch Einladungen zu unseren Vorträgen. Der BUND DER SPARER ist bei der Altersvorsorge und bei langfristigen Sparanlagen strikt gegen jede Art von Sparanlagen in Geldwerten. Geldwerte sind Sparbücher, Sparbriefe, jede Art von fest-verzinslichen Wertpapieren, Bausparverträge und insbesondere Kapital-Lebensversicherungen, sowie private Rentenversicherungen.


Artikel 1
Von den Beratern dürfen keine Geldwerte für die langfristige Anlage angeboten werden, also keine Sparbücher, Sparbriefe und auch Bausparverträge wegen der extrem niedrigen Renditen in der Ansparphase. Als langfristige Sparanlage werden diese Produkte vom Bund der Sparer ebenso abgelehnt, wie Kapital - Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen, weil diese Produkte gravierende Mängel aufweisen. Darüber hinaus besteht noch das Risiko des Wertverlustes jeglicher Rendite durch die Inflation.

Artikel 2
Tagesgeld, festverzinsliche Wertpapiere, Geldmarkt- und Rentenfonds sind als kurzfristige Sparanlage durchaus empfehlenswert, nicht aber für den langfristigen Vermögensaufbau.

Artikel 3
Demzufolge werden für die langfristige Sparanlage nur länderübergreifende, möglichst global anlegende Aktienfonds empfohlen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass keine spekulativen, sondern konservative internationale Aktienfonds angeboten werden, die mindestens schon 5 Jahre - besser noch 10 Jahre und länger -  eine überdurchschnittliche Entwicklung (Performance) nachweisen können. Auf Grund der kürzeren Zyklen an der Börse empfehlen wir besonders Dachfonds, die nach Markowitz arbeiten und damit Börsenschwankungen ausgleichen. Gleiches gilt auch für neue Fonds, die vom BUND DER SPARER geprüft  wurden und eine Empfehlung erhalten haben.
Artikel 4
Offene Immobilien-Fonds sind als langfristige Sparanlage ungeeignet, da die Renditen fast immer zu niedrig sind. Immobilien sind Sachwerte und als solche geeignet für eine langfristige Anlage. Da aber bei Immobilien besondere Bewertungsmaßstäbe vorliegen, die keiner staatlichen Kontrolle und Registrierung unterliegen, kann der BUND DER SPARER dafür keine allgemeine Empfehlung aussprechen. Für eine Empfehlung hat der BUND DER SPARER gesonderte Vorgaben entwickelt, die Sie auf der Homepgae nachlesen können.

Artikel 5
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass Garantieprodukte, wie z.B. Aktienfonds mit Höchststandsgarantie, die langfristige Rendite eines Aktienfonds mindern können.

Artikel 6
Der BUND DER SPARER warnt ausdrücklich vor geschlossenen Immobilienfonds, a-typischen Beteiligungen und Beteiligungen aller Art, auch wenn diese die Möglichkeit einer Steuerersparnis beinhalten. Im Gegensatz zu Aktienfonds ist das Geld oft Jahre und Jahrzehnte fest gebunden und im Notfall, der nie ausgeschlossen werden darf, nicht verfügbar. Registrierte Berater sollten diese Anlagen grundsätzlich nicht anbieten.

Artikel 7
Aktienfonds sind arbeitstäglich (=börsentäglich) kündbar, d.h. man kommt im Notfall sofort wieder an sein Geld. Aber der Sparer, bzw. der Anleger muß darauf hingewiesen werden, dass bei Aktienfonds eine Ausgabegebühr bezahlt werden muss und daher der kurzfristige Verkauf  Verluste hervorrufen kann. Deshalb sollte jede Sparanlage in Aktienfonds nur aus Geldern stammen, die in nächster Zeit nicht benötigt werden. Auf keinen Fall sollen Aktienfonds auf Kredit gekauft oder gehebelt werden.

Artikel 8
Als Alternative zu Kapital-Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen sind >Fonds-Gebundene-Lebensversicherungen< oder >Fonds-Gebundene Rentenversicherungen< zweckmäßig. Als Alternative Anlage zu Bausparverträgen und Sparbriefen werden   >Aktienfonds-Sparpläne< empfohlen, die es üblicherweise ab € 34.- für die vermögenswirksame Leistungen (VWL) gibt. VWL-Sparpläne mit Aktienfonds sollten für zwei Perioden abgeschlossen werden.

Artikel 9
Wenn nach einer Einzahlung in eine " Sofort-Beginnende Rentenversicherung" über das Geld - auch in Notfällen - nicht mehr verfügt werden kann, wird dringend davor abgeraten. Wird das Geld darüber hinaus nicht in Sachwerten angelegt, sind die ausbezahlten Renten zu niedrig. Dazu kommt, dass viele Versicherungen das einbezahlte Geld im Todesfall einbehalten oder bestenfalls eine minimale Garantierente an die Hinterbliebenen ausbezahlen.

Artikel 10
Jede Beratung ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Sollte jedoch eine ausführliche Analyse vorgenommen werden, so ist zu beachten, dass dafür bei qualifizierten Beratern ein Satz von € 150.- bis  € 450.- angesetzt wird, der bei einem Abschluss verrechnet wird.
 Honorarberatungen werden vom BUND DER SPARER ausdrücklich empfohlen.

 Registrierten Beratern ist es untersagt, dem Kunden die Kündigung von Anlagen, die vom Bund der Sparer e.V. geprüft wurden und empfohlen werden, vorzuschlagen.

Sollte der Berater gegen eine dieser “Richtlinien für Berater in der EUROPÄISCHEN UNION“  verstoßen, so entziehen wir diesem Berater unverzüglich unsere Registrierung und somit unsere Empfehlung. In diesem Falle werden alle Unterlagen und Aufklärungs-Videos eingezogen und die weitere Verwendung untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der BUND DER SPARER jedwede Schadenersatzansprüche vor. Der BUND  DER SPARER erhält hiermit auch die Erlaubnis, die Unterlagen des Beraters stichprobenweise auf die Einhaltung der Richtlinien zu prüfen. Diese Prüfung ist nur mit Zustimmung des Sparers, bzw. Anlegers, des Beraters sowie der Vertriebsgesellschaft möglich und unterliegt den Datenschutzbestimmungen.