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Betriebliche Altersvorsorge PDF Drucken E-Mail

                            Die Möglichkeiten zur Betrieblichen Altersvorsorge

Der Gesetzgeber und auch alle Parteien drängen die Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorgeeinzurichten. Kaum einer kann einem die Möglichkeiten der einzelnen Anlageformen erklären. Die Informationen über die Unterstützungskassen fließen spärlich, sind verwirrend, um nicht zusagen verfälscht. Man muss sich fragen: Ist die Verwirrung hier gewünscht? Warum?

Verwirrung bringt Gewinn, egal für welche Gesellschaft, vor allem für die Versicherungen, weil die so ihr „Süppchenkochen“ können. Die wohl wichtigste Neuerung für den Mittelstand, sind die PauschaldotiertenUnterstützungskassen“ oder die Eigene Bank.

Da wir nur diese betriebliche Altersvorsorge unterstützen, finden Sie hier alle Informationen!

Beginnen wir zuerst mit der Auflistung der bekannten Arten der betrieblichen Altersvorsorge:


1. DIE DIREKTVERSICHERUNG – DIE PENSIONSKASSE –DER PENSIONSFONDS


Seit dem 01.01.2005 besteht die Möglichkeit Bruttobeiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (max. 2.496 € für 2005)und zusätzlich 1.800 € steuerfrei in die oben genannten Durchführungswege anzusparen. Zusätzlich können bis (31.12.2008 begrenzt), bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze Entgeltumwandlungsbeträge angespart werden. Arbeitgeberbeiträge sind weiterhin nach 2008 steuerfrei und sozialabgabenfrei.

Da dies ein zusätzlicher Baustein für die Altersvorsorge sein soll, ist im Regelfall auch nur die Rentenzahlung angesagt. Eine Option für eine Teilauszahlung ist zurzeit noch nicht abschließend geklärt. Die Haftungsproblematiken die sich hieraus für den Arbeitgeberentwickeln können, sind gewaltig. Doch die Versicherungswirtschaft hat Ihre Lobby und in diese wird größtes Vertrauen gesetzt. Nehmen wir nur alleine die Portabilität die per 01.01.2005 greift - gezillmerteVerträge – Aufklärungspflicht – und Haftung für den Arbeitgeber die im Betriebsrentengesetz festgezurrt ist. Zusätzlich die mageren Renditen – die hohen internen Kosten – geringe oder fast gar keine Rückkaufswerte in den ersten2 bis 3 Jahren – die neuen Sterbetafeln – die zusätzliche Absicherung der Kapitalanlagen und so weiter.

Eine renommierte Versicherungsgesellschaft hat alleine 20.000 € Unterschied bei der Kapitalauszahlung zwischen dem Durchführungsweg Pensionskasse und Unterstützungskasse (mit Rückdeckung über eine Versicherung). Was glauben Sie, wer kann das prüfen, wer rechnet das nach oder wer würde gegen eine Versicherung klagen.

Bezogen auf den Beitrag der eingezahlt wird und der garantierten Rendite liegen Welten.

Die Verzinsung bewegt sich zwischen 1,1 % und 2,4 %. Wenn Sie hier, was nie vergessen werden darf noch die Inflationsrate abziehen, dann machen Sie ein Minusgeschäft. Hätten Sie es ausgegeben – dann hätten Sie wenigstens Spaß gehabt. Das ist die wohlschlechteste Art der betrieblichen Altersvorsorge und doch wird sie sehr häufig genutzt. Warum? Weil sich die die Unternehmen gar nicht informieren.

Fazit:

Sie bringt dem Arbeitnehmer wenig und kostet Ihrem Unternehmen viel.


2. DIE PENSIONSZUSAGE


Die Innenfinanzierung durch die Bildung von Pensionsrückstellungen kann hier vorgenommen werden. Hier kann jede Art von Rückdeckung genommen werden. So z. B.: auch Investmentfonds, Fonds mit Absicherung der Risiken, offene Immobilienfonds, Lebensversicherungen, ja sogar Hedgefonds und geschlossene Fonds. Natürlich ist auch die interne Geldanlage möglich. Zur Bewertung unter Berücksichtigung auf Basel II hat die Innenfinanzierung die besten Chancen, danach kommen die Immobilienfonds, danach die Aktienfonds und die schlechteste Bewertung haben die Versicherungen.

Vorteil: Innenfinanzierungseffekt bei richtiger Gestaltung

Nachteil: Einmal eingegangene Verpflichtungen müssen auch in schlechten Zeiten erfüllt werden. Das hat schon so manchen Unternehmen die Existenz gekostet. Berühmtestes Beispiel: AEG.

Kontrolle mindestens einmal im Jahr durchführen. Für Ihr Unternehmen ist noch wichtig:

Die Differenz zwischen der Ablaufleistung und dem Kapital, das zur Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung benötigt wird, gehört Ihrem Unternehmen.

Fazit:

Sie bringt dem Arbeitnehmer viel und kostet Ihrem Unternehmen weniger, als die vorgenannten Möglichkeiten, da zusätzlicher Liquiditätsaufbau.


3. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSEN


Hier unterscheidet man unter drei Anlage-Möglichkeiten:

1.Die über Versicherungen rückgedeckte Unterstützungskasse in Verbindung mit Endgeltumwandlung

Der Mitarbeiter zahlt einen Teil seines Entgelts in eine Kapital-Lebensversicherung oder private Rentenversicherung steuerfrei ein.

Das Konzept ist ähnlich der Direktversicherung, nur dass hierbei Ihr Unternehmen keine Pauschale an das Finanzamt zahlen muss. Auch hier gelten die steuerfreien und sozialversicherungsfreien Beträge (wie unter Punkt 1). Wie unter Punkt 1 beschrieben, würde der Mitarbeiter im Vergleich zur Pensionskasse (bei der besagten Gesellschaft) den Supergau machen. Denn 20.000 € mehr auf dem Konto, das lies ich mir gefallen. Doch wenn die Verzinsung gegenüber gestellt wird 4,129 % zu 5,485 % bei einer “Möglichen Ablaufleistung“, dann könnten schon wieder Zweifel aufkommen. Auch hier gilt, bitte alles nachrechnen.

Fazit:

Sie bringt dem Arbeitnehmer auf Grund der niedrigen Renditen auch wenig.


2.Die Arbeitgeber finanzierte rückgedeckte Unterstützungskasse


Grundsätzlich werden dabei als Anlagen Deutsche Kapital-Lebensversicherungen oder privaten Rentenvesicherungen genutzt. Hier ist derzeit die Allianz mit einer dafür eingerichteten speziellen Rentenpolice am bekanntesten, was aber nicht bedeutet, dass sie das beste Produkt hat. Denn wie bei allen Kapital- und privaten Lebensversicherungen sind es auch bei der Allianz meist Bundesschatzbriefe (geringer Aktienanteil), welche die Rendite erbringen sollen.

Dementsprechend ist die Rendite niedrig, auch wenn es ein so genannter “Haus gezillmerter“ – ein besonders kostengünstiger - Tarif ist. Oben wurden die Hochrechnungszinsen bereits erwähnt. Die Überschüsse liegen derzeit bei 4,3-4,5 % - natürlich nicht garantiert.

Wenn schon diese Art gewählt wird, dann empfehlen wir hierzu Britische Gesellschaften, also Rentenpolicen nach englischem Recht, da hier als Anlage Aktien genommen werden. Die Durchschnittsrendite der letzten 20 Jahre lag immerhin zwischen 10% -13%, was sich sehen lassen kann. Positiv hier noch:

Im Gegensatz zu Deutschen Versicherungsgesellschaften haben die Englischen Gesellschaften eine Einlagen-Sicherung gesetzlich verankert, welche 90 % der Einlagen absichert.

Bitte die Angaben über die angegebenen Reenditen prüfen, denn auch hier gibt es Ausnahmen und Unterschiede von ca. 10.000 € auf die Ablaufleistung. Lassen Sie sich durch Ihren Spezialisten die Bilanzkennzahlen der Versicherungsgesellschaften zeigen – wegen der Zahlungsfähigkeit.

Fazit:

Sie bringt dem Arbeitnehmer auch nicht viel, erst recht, wenn eine Deutsche Gesellschaft als Renditeträger genommen wird. Nur empfehlenswert mit englischen Versicherern, die eine Einlagensicherung nachweisen können.

Die wohl wichtigste und beste Art, die staatlichen Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen ist die
Pauschaldotierte Unterstützungskasse  
oder

DIE EIGENE BANK !


Hier finden Sie Informationen dazu