| Informationen zur Rürup-Rente |
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01.01.2009 Die Vorteile: Der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) aufbauen. Das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Verbunden mit der Rürup-Rente ist auch ein Schutz vor Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden, wie bei der Riester-Rente. Die Nachteile: Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente, wobei hier zwei Termine zu beachten sind: Die Rente darf bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.. können. Somit verfällt bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn das gesamte eingezahlte Kapital an die Versichertengemeinschaft – sprich an die Versicherung. Das ist eigentlich unakzeptabel, denn hier wird der Versicherte in seiner Entscheidung sehr eingeschränkt. eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden. und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist ausgeschlossen, möglich ist aber eine Beitrags- freistellung. Insgesamt eine sehr unbefriedigende Lösung. Daher interessiert sich die eigentliche Zielgruppe, Selbständige und Freiberufler, für diese Policen kaum. Aus der Sicht der Selbständigen ist vor allem der Umstand unverständlich, dass diese Anlage, in die sie ihr eigenes Geld einbezahlt haben, bei Ihrem Ableben an die Versicherungsgesellschaften und nicht an die Ehepartner oder die Kinder fällt. |






