| Pflegeversicherung-Fakten |
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Die rechtliche Seite Die Pflegestufen I, II und III werden für Arbeitnehmer und Rentner unabhängig von den eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten bezahlt. Die Mehrkosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim, zahlt der Träger des Sozialamts. Aber nur als Vorschuss. Alle Ersparnisse des Pflegebedürftigen müssen an das Sozialamt gezahlt werden.
Wenn das zur Deckung der Kosten nicht ausreicht , müssen die Angehörigen der direkten Linie diese Kosten zurückerstatten D.h. Ehegatte und Kinder werden zur Zahlung herangezogen. Pflegestufe I
Bei häuslicher Pflege beträgt das Pflegegeld: € 205,00 Durchschnittliche Kosten in einem Pflegeheim: € 1.600,00 (nach oben keine Grenzen Monatlicher Fehlbetrag € 577,00 Pflegestufe II
Bei häuslicher Pflege beträgt das Pflegegeld: € 410,00
Durchschnittliche Kosten in einem Pflegeheim: € 1.750,00 (nach oben keine Grenzen Monatlicher Fehlbetrag € 471,00
Pflegestufe III
Bei häuslicher Pflege beträgt das Pflegegeld: € 665,00
Durchschnittliche Kosten in einem Pflegeheim: € 1.900,00 (nach oben keine Grenzen Monatlicher Fehlbetrag € 468,00
Soziale Absicherung der Pflegeperson bei häuslicher Pflege Über das Pflegegeld hinaus zahlt die Pflegekasse für ehrenamtlichen Pflegepersonen - soweit sie keine Altersrente oder Pension beziehen - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt aber nur für Pflegepersonen, die neben der Pflege nicht mehr als 30 Wochenstunden versicherungspflichtig erwerbstätig sind. Damit erhalten sowohl pflegende Angehörige als auch familienfremde Pflegepersonen während der Pflegezeit einen gewissen Versicherungsschutz. Die Beitragshöhe richtet sich nach der wöchentlichen Stundenzahl (mindestens 14 Std.) sowie nach der Pflegestufe und wird jährlich neu festgelegt. Für 2006 gelten folgende Beiträge:
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