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Vorsicht bei der Riester-Rente PDF Drucken E-Mail

Riester-Rente-nur für kinderreiche oder sozialschwache Familien zu empfehlen

Nachdem dieses Jahr in der Versicherungswirtschaft besonders bei den Kapital-Lebensversicherungen enorme Umsatzeinbußen verzeichnet wurden, setzt die Branche auf die Riester-Rente. Leider werden meistens so genannte private Rentenversicherungen als Produkte angeboten. Private Rentenversicherungen haben meist mit sehr niedrigen Renditen. Fast alle Fach-Zeitschriften betonen, dass die Riester-Rente nur mit einem Fonds-Sparplan unterlegt Erfolg haben kann.  Fakt ist, dass die Riester-Rente den Nachteil hat, dass die Auszahlung nicht in das Ausland transferiert werden kann.
Auch hat die Riester-Rente nach wie vor durch die gesetzlichen Auflagen eine schlechtere Rendite, die nur dann durch die staatlichen Zulagen ausgeglichen werden kann, wenn man das Geld in einem mit Fonds-Sparplan anlegt.  

Allerdings muss man auch festhalten, dass z.B. eine Familie mit drei Kindern eine Riesterzulage von insgesamt €  709,00 erhält. Wird diese zusammen mit dem Mindestanlagebetrag von € 5,00 monatlich/ € 60,00 jährlich in einen Fonds-Sparplan angelegt, so kann man davon ausgehen, dass selbst bei einer Rendite von nur 8% nach 30 Jahren der angesparte Betrag rund € 94.000,00 beträgt und bei 10% sogar fast € 140.000,00. In diesem Falle könnte sich der Rentner aus diesem Sparpaln - bei Kapitalerhalt -eine monatliche Rente von Brutto 1.250,00 entnehmen, Netto bei 18% Est immer noch über € 1.000,00. Und das bei minimalstem Aufwand - nämlich € 5,00 im Monat! 

Es kommt also immer auf die finanziellen Möglichkeiten an:
Natürlich ist jeder nicht an staatliche Auflagen gebundene Fonds-Sparplan dieser Rechnung weit überlegen. Wir empfehlen daher die Riester-Rente nur für Personen oder Familien, die ansonsten keine Altersvorsorge aufbauen könnten.

Beachten Sie bitte, dass eine Riester-Rente kombiniert mit einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds nicht übertragen werden kann. Hier wird eine Übertragung durch die Entgeldumwandlung verhindert, d.h. auch Ehegatten mit Riester-Rente haben keinen Anspruch auf eine Übertragung im Todesfall!