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Risiken von Beteiligungen PDF Drucken E-Mail

Risiken von Beteiligungen

Finanzmakler vermitteln verstärkt Unternehmensbeteiligungen in Form so genannter atypisch stiller Beteiligungen
an unbekannten Aktiengesellschaften. Still ist die Beteiligung, weil die Anleger nach außen nicht in Erscheinung
treten und in der Firma nichts zu sagen haben. Und atypisch, weil der auf diese Weise nur still Beteiligte dennoch wie ein Mitunternehmer behandelt wird.

Die von den Initiatoren stiller Beteiligungen verwendeten Begriffe wie Pensionssparplan oder Ratensparprogramm verschleiern die tatsächliche Rolle des Anlegersals Mitgesellschafter. Unversehens wird so der Anleger zum
Gesellschafter mit
allen Risiken. Die meisten Anleger ahnen aber nicht, dass in Höhe ihrer Beteiligung haften und
u.U. einer Nachschussverpflichtung unterliegen.
 

Viele wissen zudem nicht, dass viel Geld für Provisionen ausgegeben wird. So kann diese Anlage alles in allem 
dem Anleger sehr teuer kommen; er verliert möglicherweise unwiederbringlich viel Geld. Wir prüfen, ob Ihre Verträge wirksam zustande gekommen sind. Wir beraten und vertreten Sie beim Ausstieg und der Rückabwicklung aus
atypisch stillen Unternehmensbeteiligungen.


Die Risiken atypisch stiller Beteiligungen

Ratensparpläne: Zunächst kaum spürbare Belastung

Durch die geschickte Kombination einer Einmaleinlage mit Rateneinlagen ist die finanzielle Belastung oft bei
Abschluss des Beteiligungsvertrages kaum spürbar und in ihrer
Dimension schwer überschaubar. Zudem
verschweigen die Vermittler die Risiken der Beteiligung
am grauen Kapitalmarkt:


Risiko Nr. 1: Totalverlust der Einlage

Oft handelt es sich bei den Unternehmen um nicht an der Börse notierte Gesellschaften.

Oft sind diese Gesellschaften reine "Blindpools": Der Anleger hat nicht nur keinen Einfluss auf die Verwendung
seiner EInlage, er weiß auch nicht, was mit dem Geld geschehen wird.
Spekuliert das Unternehmen mit den
Einlagen an der Börse und hat dabei ein "unglückliches
Händchen", ist die Einlage verschwunden.


Risiko Nr. 2: Unüberschaubare Haftung

Da die Beteiligung wahlweise in der Form einer Einmal- oder einer Rateneinlage erbracht wird,
ahnen die meisten Anleger bei der mitunter kaum spürbaren
finanziellen Belastung nicht, daß sie
mit ihrer Unterschrift unter dem Beitrittsformular
sofort in Höhe der Beteiligung haften, obwohl
sie vielleicht erst 100 Euro eingezahlt
haben und u.U. einer Nachschussverpflichtung unterliegen.


Risiko Nr. 3: Kreditfinanzierung mit Endtilgung

In vielen Fällen wird die Unternehmensbeteiligung durch einen Darlehen finanziert.

Der Anleger zahlt nur die Zinsraten an die Bank. Getilgt werden soll das Darlehen mit den aus der
Unternehmensbeteiligung erwirtschafteten Gewinnen nach zehn
oder mehr Jahren. Bleiben diese aus
und das Unternehmen auf der Strecke, hat
der Anleger nicht nur über diesen Zeitraum Zinszahlungen
an die Bank in Höhe v
on mehreren Tausen Euro erbracht, er bleibt gegenüber der Bank auch noch

verpflichtet, das gesamte Darlehen von regelmäßig mehreren Tausend Euro zurückzuzahlen.

Quelle: http://www.gansel-rechtsanwaelte.de  und BaV