Willkommen beim Bund der Sparer e.V. -   Hinweis: Wir haben den Ortsverband Augsburg beauftragt, in Süddeutschland eine Aufklärungs-Kampagne zu starten, um die Bürger auf die Gefahren, die durch die Krise des Euro drohen, zu informieren. Zu Ihrer Sicherheit: Lassen Sie sich den Mitgliedsausweis vom BDS zeigen. + Warnung! Aufkäufer von Lebensversicherungen versprechen hohe Gewinne mit undurchsichten Anlagen! Mehr dazu…  + Gold ausverkauft? Wir wissen, wo Sie noch Gold bekommen + Umfassende aktuelle Infos zur Bankenkrise unter Aktuelle NEWS + Neue Videos unter Videoclips! +  Beachten Sie auch unsere Pressemitteilung vom 15.10.2008+Pressemitteilung vom 18.10.2008+
 
Verhalten bei Todesfall PDF Drucken E-Mail

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Die Lobby für die Menschen
                                                                          


                              

Der Bund der Sparer informiert


Sehr wichtige Information zum Verhalten des Begünstigten einer 
Lebensversicherung im Todesfall der versicherten Person:


 


Laut Versicherungsbestimmungen muss der Todesfall des Versicherten der Versicherungsgesellschaft       
                                                                          unverzüglich

angezeigt werden. Laut Versicherungsvertragsgesetz sind dazu nur

                                                                            drei Tage

vorgesehen.


Wird der Todesfall nicht unverzüglich gemeldet, so kann die Versicherungsgesellschaft Schadenersatzanspruch oder Leistungsbefreiung wegen schuldhafter Beweisvereitelung geltend machen.


Grundlage dieses Gesetzes ist der Grundsatz, das Verträge nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz Treu und Glauben abgeschlossen werden.