Willkommen beim Bund der Sparer e.V. -   Hinweis: Wir haben den Ortsverband Augsburg beauftragt, in Süddeutschland eine Aufklärungs-Kampagne zu starten, um die Bürger auf die Gefahren, die durch die Krise des Euro drohen, zu informieren. Zu Ihrer Sicherheit: Lassen Sie sich den Mitgliedsausweis vom BDS zeigen. + Warnung! Aufkäufer von Lebensversicherungen versprechen hohe Gewinne mit undurchsichten Anlagen! Mehr dazu…  + Gold ausverkauft? Wir wissen, wo Sie noch Gold bekommen + Umfassende aktuelle Infos zur Bankenkrise unter Aktuelle NEWS + Neue Videos unter Videoclips! +  Beachten Sie auch unsere Pressemitteilung vom 15.10.2008+Pressemitteilung vom 18.10.2008+
 
Warnung vor dubiosen LV-Aufkäufern PDF Drucken E-Mail
Warnung!                                                                                                                                         

Aufkäufer von Lebenversicherungen versprechen hohe Gewinne mit undurchsichten Anlagen!

Derzeit kursieren wundersame Angebote im Internet:
Die Verdopplung der Rückkaufswerte durch Policenankäufer.
Die Verbraucherzeitschrift „Guter Rat“ hat in dem Artikel „Das Geschäft mit der Not  - Aussteiger ausgetrickst“ elf dieser Anbieter unter die Lupe genommen. Wie genau das Geld verdoppelt werden soll, darüber herrscht tiefes Schweigen auf den Homepages der Anbieter - doch gerade das sollten die Verbraucher wissen. Für Menschen, die dringend Geld benötigen, sind diese Angebote eher ungeeignet, da die Auszahlung meist in einer Zeitspanne von bis zu zehn Jahren erfolgen soll. Vielmehr angesprochen sind da sicher die Menschen, die mit der mageren Rendite ihrer Lebensversicherung unzufrieden sind oder denen die Verträge zu unflexibel sind.

Doch das Thema Sicherheit spielt auch hier eine große Rolle, denn oft ist bei den Verdopplungsangeboten von einer „externen Absicherung“ oder  einem „Treuhänder“ der 100-Prozentige Sicherheit bietet, die Rede. Doch: wie sicher ist diese „Sicherheit“? Was ist, wenn der dem Kunden unbekannte Sicherungsgeber selbst nicht mehr zahlungsfähig ist?
Die „magische“ Rückkaufswertverdopplung ist laut „Guten Rat“ nur möglich, wenn das gesamte Kapital aus der Lebensversicherung für zehn Jahre mit einer Verzinsung von 7,18 angelegt wird. Doch einerseits minimieren die vorzeitigen Auszahlungen den Betrag stetig – und der Fiskus hält natürlich auch seine Hand auf. Die Rendite müsste demnach noch viel höher angesetzt werden, doch das geht dann logischerweise zu Lasten der Sicherheit. 
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Sehr interessanter Beitrag vom WDR
Vor allem geht das Geld der Anleger an ein Unternehmen und ist damit grundsätzlich der Gefahr einer Insolvenz ausgesetzt.Wir warnen daher eindringlich vor solchen undurchsichtigen „Koppel-Geschäften“.
Quelle: LV-Doktor
 
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Antwort der BaFin auf eine diesbezügliche Anfrage.
  

Unerklärliche Äußerungen der BaFin zu Finanzgeschäften, die unserer Meinung nach die Bürger überaus schädigen können.

Diese Information wurde uns zugespielt:

Nach Erkenntnissen der BaFin sind am Markt verstärkt Unternehmen tätig, die Verbrauchern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Vermögensanlagen, insbesondere ihre Lebens- oder private Rentenversicherung („gebrauchte Lebensversicherung“), abzukaufen.Dabei wird der Kaufpreis von dem Unternehmen - jedenfalls zu einem Teil - einbehalten und soll zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßig verzinst und in Raten, ausgezahlt werden. Je nach Geschäftsmodell soll der einbehaltene Betrag auch für den Verbraucher angelegt werden. In den der BaFin bekannten Fällen handelt es sich bei den als Käufer auftretenden Unternehmen nicht um Unternehmen, die von der BaFin beaufsichtigt werden.Die BaFin weist darauf hin, dass solche Unternehmen, anders als Versicherungsunternehmen, keiner Solvenzaufsicht durch die BaFin unterliegen, das heißt keiner Aufsicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge.Bonn/Frankfurt a.M., den 

21.09.2009

Unsere Stellungnahme dazu:

Die BaFin kann gemäß § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) gegen die Unternehmen einschreiten, die Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte ohne Erlaubnis oder nach § 3 KWG verbotene Geschäfte betreiben. Die BaFin kann ferner gemäß § 81 f Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gegen Unternehmen einschreiten, die Versicherungsgeschäfte ohne Erlaubnis betreiben. Sie kann außerdem gegen Unternehmen vorgehen, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung derartiger Geschäfte einbezogen sind. Die Bundesanstalt hat dabei die Möglichkeit, die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebes und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber den Unternehmen und den Mitgliedern ihrer Organe anzuordnen, Weisungen zu erlassen und eine geeignete Person als Abwickler zu bestellen.

Die Frage sei erlaubt, warum die BaFin hier nicht einschreitet?!

Müssen erst wieder Tausende von Bürgern geschädigt und um ihr hart gespartes Geld gebracht werden, nachdem sie bereits große Verluste mit ihren Lebensversicherungen erlitten haben, bis hier endlich etwas geschieht?